Zentrale Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel / Voraussetzung für hohes Schutzniveau

Die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland wird gegenwärtig kritisch überprüft. Auch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird neu geregelt. Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), Frankfurt a. M., der Zusammenschluss der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, setzt sich dafür ein, die führende Rolle der deutschen Zulassungsbehörde in Europa zu sichern und bei der Neuorganisation die Verfahrensabläufe zu optimieren. Seine Überlegungen dazu hat der Verband im Hinblick auf jetzt anstehende wichtige Weichenstellungen Verbraucherschutzministerin Renate Künast übermittelt. Im Einzelnen schlägt der Verband vor,

  • alle mit der Zulassung verbundenen Aufgaben in einer leistungsfähigen zentralen Behörde zu bündeln,
  • in dieser Behörde sowohl Risikobewertung als auch Risikomanagement anzusiedeln,
  • dort eigene Forschungstätigkeit zu integrieren und
  • durch größtmögliche Transparenz des Verfahrens zur Vertrauensbildung beizutragen.

Mit einer zentralen Behörde würde ein Kompetenzzentrum für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen, das mit hoher Effizienz arbeitet und auch international Maßstäbe setzt, heißt es in dem Schreiben von IVA-Hauptgeschäftsführer Oskar Böttcher.

„Durch hohe Transparenz der Prinzipien des Zulassungsverfahrens und intensive Kommunikation der Behörde mit Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit wird das Vertrauen der Verbraucher in zeitgemäße landwirtschaftliche Produktionsverfahren gestärkt werden“, stellt der Industrieverband fest. Eine unabhängige leistungsfähige und wissenschaftlich orientierte Behörde sei auch Voraussetzung dafür, dass der Standort Deutschland für die Pflanzenschutzindustrie als eine der forschungsintensivsten Branchen des Landes mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen attraktiv bleibt.

Effizienz des Zulassungsverfahrens verbesserungsfähig

Der Industrieverband weist darauf hin, dass bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wesentliche Anforderungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bereits erfüllt sind. „Der ,gläserne Wirkstoff’ ist Realität. Ohne umfassende Berücksichtigung der Belange des Verbraucher- und Umweltschutzes gelangt kein Pflanzenschutzmittel auf den Markt“, schreibt der Verband.

In Deutschland ist zurzeit die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Im Bereich „Auswirkungen auf den Naturhaushalt“ ist das Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) erforderlich, im Bereich „Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen“ das des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).

Die Effizienz des Zulassungsverfahrens leidet deutlich darunter, dass das Pflanzenschutzgesetz keine Lösungsmöglichkeiten für Fälle vorsieht, in denen sich BBA und Einvernehmensbehörden nicht einigen können.

Risikobewertung und Risikomanagement gehören zusammen

Außerdem werden einige Prüfbereiche von mehreren Stellen bearbeitet. Risikobewertung und Risikomanagement sollten deshalb beide in einer Behörde angesiedelt sein. „Vorhandene Ressourcen könnten besser genutzt werden, wenn unnötige Schnittstellen und Doppelarbeit bei Vollzugsaufgaben und Forschung beseitigt werden,“ heißt es dazu auch im von Wedel-Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Konsequenterweise müssten die für die Pflanzenschutzmittelzulassung zuständigen Einheiten des UBA, des BgVV und der BBA in die Bewertungsstelle der neuen Zulassungsbehörde integriert werden.

Führende Rolle der deutschen Zulassungsbehörde

Die deutsche Zulassungsbehörde hat schon jetzt eine führende Rolle im EU-Zulassungsverfahren übernommen. Sie wird ihren Aufgaben am besten gerecht, wenn sie sowohl forschungsorientiert arbeitet als auch die landwirtschaftliche Praxis kennt. Zugleich sollte sie nicht nur in europäischen Gremien und Projekten aktiv mitarbeiten, sondern auch in denen internationaler Organisationen, da Prüfrichtlinien und Prüfkriterien international vereinbart werden.

Eine solche Zulassungsbehörde wird sowohl deutsche Interessen im EU-Verfahren durchsetzen als auch internationale Abläufe im Sinne des deutschen Verbraucher- und Umweltschutzes maßgeblich mitbestimmen können. So bleibt das hohe Schutzniveau in Deutschland gewahrt, und es wird in Europa verankert.

Der Industrieverband Agrar mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Zusammenschluss von Unternehmen der agrarchemischen und agrarbiologischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 55 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie.

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Hannelore Schmid ots

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