Eine umwelt- und naturschutzgerechte Landwirtschaft braucht gesellschaftlichen Rückhalt


Die derzeitige agrarpolitische Diskussion muss zu einer Neubewertung der Landwirtschaft in der Gesellschaft genutzt werden. Nur von den Landwirten oder den Politikern eine „Agrarwende“ zu fordern, ist zu kurz gedacht. Lebensmittelverarbeiter, Handel und Verbraucher sind ebenso gefragt. „Nur wenn allen klar ist, dass eine naturgerechte Landwirtschaft auch die Unterstützung an der Ladentheke erhält, wird die Agrarwende gelingen“, erklärten die Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Andreas Troge und Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, heute in Berlin und Bonn.

Um einen schrittweißen Ausbau des ökologischen Landbaus und eine umwelt- und natur-schutzgerechte Bewirtschaftung auch in der konventionellen Landwirtschaft zügig zu erreichen, muss die Agrarpolitik nach Ansicht von BfN und UBA die richtigen Rahmenbedingungen setzen. „Dazu gehört die grundsätzliche Neuausrichtung und Ökologisierung der gesamten EU-Agrarpolitik sowie die Veränderung der bisherigen Subventionspraxis für die Landwirtschaft in Deutschland und Europa“, erklärten die beiden Präsidenten. Die Bundesregierung und die EU-Agrarpolitik sollten sich dabei als Vorreiter der neuen Entwicklung verstehen und damit der Bevölkerung signalisieren, dass diese Kehrtwende breite Unterstützung braucht.

Der konventionelle Landbau belastet in vielfältiger Weise die Umwelt und nimmt die natürlichen Ressourcen stark in Anspruch. Darauf haben auch das UBA und BfN seit Jahren hingewiesen. Doch Forderungen nach einem dringend erforderlichen Kurswechsel in der Landwirtschaft blieben weitgehend ungehört. Beide Behörden sind der Ansicht, dass der Ausbau des Marktanteils von ökologischen erzeugten Lebensmitteln innerhalb von zehn Jahren auf 20 % der Natur und Umwelt zugute kommt. Die Wende zu einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion ist auf eine Unterstützung der Landwirte angewiesen. Insgesamt geht es um die Integration von Umwelt- und Naturschutz entlang der gesamten Kette über die Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherpolitik. „Als erster Schritt muss die sogenannte gute fachliche Praxis der Landwirtschaft ergänzt und weiterentwickelt werden – hierzu gibt es im BfN und UBA bereits Vorschläge“, sagte Prof. Vogtmann. Und UBA-Präsident Troge ergänzte: „Umwelt- und Verbraucherschutz sind nicht zu trennen. Deshalb ist eine umweltgerechte Landwirtschaft auch eine verbrauchergerechte Landwirtschaft“.

Der Ökologische Landbau kommt dem Leitbild einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion am nächsten. Ökologischer Landbau ist allerdings mehr als nur der Verzicht auf Kunstdünger und synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Umstellung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf ökologischen Landbau geht nicht von heute auf morgen. Sie bedeutet einen grundlegenden Systemwechsel, denn die gesamte Betriebsorganisation und Art der Bewirtschaftung bis hin zum Absatz der Produkte müssen geändert werden. Die Landwirte müssen dabei unterstützt und gefördert werden. Da vorerst noch der Großteil der landwirtschaftlichen Fläche konventionell bewirtschaftet wird, müssen die Umweltbelastungen dieser Betriebe so weit wie möglich verringert werden. Ein wesentlicher Schlüssel dazu ist die sogenannte gute fachliche Praxis, die in ihren Mindestanforderungen einen ähnlichen Charakter hat wie der Stand der Technik in der Industrie. Die gute fachliche Praxis muss unter Umwelt- und Naturschutzgesichtspunkten ergänzt und weiterentwickelt werden. Dazu gehören:

  • die Überprüfung und Nachbesserung der Düngeverordnung,
  • die Verschärfung und der bessere Vollzug der Vorschriften zum Pflanzenschutz,
  • die Umsetzung der Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes zur guten fachlichen Praxis
  • die Definition und Konkretisierung der guten fachlichen Praxis bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes,
  • das Verbot antibiotischer Leistungsförderer in der Tierhaltung und
  • der Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen.

Eine neue Agrarpolitik kann und darf sich vor dem Hintergrund der Globalisierung auch im Bereich der Nahrungsmittelproduktion und auch aus Wettbewerbsgründen nicht auf Deutschland beschränken. Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union muss im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes weiter entwickelt und die gesamte agrarpolitische Subventionspraxis auf den Prüfstand gestellt werden. Kontraproduktive Agrarsubventionen, wie die Silomaisprämie oder die Subventionen der in der Landwirtschaft ein gesetzten Dieselkraftstoffe sollten europaweit abgeschafft werden. Direktzahlungen müssen an verbindliche Umweltauflagen gekoppelt und differenziert ausgestaltet werden. Die sogenannte zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums – hierunter fallen unter anderem die Agrarumweltprogramme – sollten fortentwickelt, ausgebaut und finanziell wesentlich gestärkt werden.
Der Hinweis auf die europäische Dimension der Agrarpolitik darf aber nicht den Blick auf die Handlungsmöglichkeiten vor Ort versperren. Denn gerade intakte, regionale Kreisläufe sind die Grundlage einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und helfen die heute zurecht geforderte Transparenz über die Produktionsbedingungen herzustellen. Regionales Handeln unter globalen Zielen stärkt die Regionen und dient dem Umwelt- und Verbraucherschutz. Denn regional und umweltfreundlich erzeugten Qualitätsprodukten und ihrer Vermarktung kommt insbesondere für die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft eine wachsende Bedeutung zu. UBA und BfN fördern bereits zahlreiche Initiativen vor Ort.

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Franz August Emde idw

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