Bedeutender Schritt für eine verbraucherfreundliche Agrarpolitik

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Beschluss der Agrar- und Umweltminister zur Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik als wegweisend für eine zukunftsfähige, verbraucherfreundliche und umweltgerechte Landwirtschaft bezeichnet. Trittin: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass die Kette der Lebensmittelskandale, die in der BSE-Krise ihren einstweiligen Höhepunkt gefunden hat, endlich ein Ende findet. Die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel ist das oberste Ziel. Gesunde und hochwertige Nahrungsmittel können aber nur auf gesunden Boeden wachsen. Deshalb darf die bisher praktizierte Form der Aufbringung von Gülle und Klärschlamm nicht fortgesetzt werden.“ Der Bundesumweltminister nannte den Beschluss der Konferenz zur Begrenzung von Schadstoffeinträgen in landwirtschaftlich genutzte Boeden einen ersten wichtigen Schritt.

In dem in Potsdam beschlossenen Eckpunktepapier der gemeinsamem Konferenz der Agrar- und Umweltminister (AMK/UMK) für eine zukunftsfähige Agrar- und Verbraucherpolitik wird die Notwendigkeit einer nachhaltigen Produktion sicherer und hochwertiger Nahrungsmittel in Deutschland unterstrichen. Gemessen an Zielen wie optimaler Verbraucherschutz, Erzeugung von Qualitätsprodukten, artgerechte Tierhaltung, Schutz von Umwelt und Natur und Entwicklung der ländlichen Räume sei eine Neuorientierung der deutschen und europäischen Agrarpolitik notwendig. Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Boeden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel sei insbesondere aus Vorsorgegründen sicherzustellen, dass es durch Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Aufbringung von Klärschlamm, Gülle und mineralischem Dünger zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden komme.

Trittin betonte, dass künftig strengere Vorgaben an den Einsatz von Düngemitteln erforderlich seien: „Wir wollen die Schadstoffbelastung der Boeden vermindern, deshalb sollen nur noch Materialien auf Flächen aufgebracht werden, die hinsichtlich ihrer Belastung mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen ähnlich gering belastet sind wie die Aufbringungsflächen selbst. Das hat zur Folge, dass zukünftig nur noch extrem schadstoffarme Gülle und Klärschlämme auf Landwirtschaftsflächen eingesetzt werden dürfen. Zeitgleich sind auch bei einigen Mineraldüngern die Schadstoffgehalte deutlich zu reduzieren“, so der Minister.

Über Grenzwerte und Übergangsfristen für diese Düngemittel soll auf einem Symposium im Herbst beraten werden. Die Agrar- und Umweltminister verständigten sich darauf, dass die Ergebnisse dieser Diskussion zwischen Bund und Ländern beraten werden sollen.

Trittin bezeichnete die auf den Weg gebrachte grundlegende Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes als zentralen Beitrag der Umweltpolitik für eine Neuausrichtung der Agrarpolitik. Anforderungen an die „gute fachliche Praxis“ der Landwirtschaft werden aus Naturschutzsicht ergänzt.

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