Gesunde Nahrungsmittel brauchen gesunde Böden

Gemeinsames Konzept BMU-BMVEL zum Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft

Unter dem Titel „Gute Qualität und sichere Erträge“ haben Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast und Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute ein Konzept zum umweltverträglichen Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft vorgelegt. „Unser gemeinsames Anliegen ist es, künftig nur noch saubere Düngemittel zuzulassen, damit sich langfristig keine Schadstoffe in landwirtschaftlichen Böden anreichern können. Äcker und Wiesen sollen durch eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung dauerhaft nutzbar bleiben. Das nützt den Bauern und den Verbrauchern. Denn nur auf gesunden Böden können gesunde Nahrungsmittel produziert werden“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Kern des gemeinsamen Konzepts ist die Festlegung neuer Grenzwerte für den Schwermetallgehalt von organischen Düngemitteln wie Klärschlamm, Bioabfall, Schweine- und Rindergülle, die deutlich unter den derzeit gültigen Werten (für Klärschlamm, Bioabfall) liegen sollen. Für Rinder- und Schweinegülle werden erstmals verbindliche Schwermetallgrenzwerte vorgeschlagen. Der maximal zulässige Gehalt an Schadstoffen in den jeweiligen Düngemitteln orientiert sich an den Vorsorgewerten der Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Bezugsgröße ist dabei der sogenannte mineralische Teil des Düngemittels, der langfristig im Boden verbleibt. Dabei gelten für alle Düngemittel die gleichen fachlichen Grundsätze. Ausgenommen wurde lediglich Mineraldünger, da der im Boden verbleibende Anteil je nach eingesetztem Düngemittel und Bodenart sehr unterschiedlich ist. Da Düngemittel neben Schwermetallen auch organische Schadstoffe enthalten können, sollen bei Klärschlämmen noch zusätzliche Grenzwerte für diese Stoffe aufgenommen werden. Beim Bioabfall ist ein neuer Grenzwert für Benz(a)pyren vorgesehen.

Die neuen Schwermetallgrenzwerte haben zur Folge, dass künftig bei allen genannten Düngemitteln eine deutliche Schadstoffreduzierung erfolgen muss, damit diese auf längere Sicht als Düngemittel eingesetzt werden können. Bioabfälle (vor allem Komposte) sowie Schweine- und Rindergülle werden in qualitativ verbesserter Form auch in Zukunft auf allen landwirtschaftlichen Böden (Ton, Lehm, Sand) einsetzbar bleiben. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen wird demgegenüber weitgehend einzustellen sein. Lediglich besonders schadstoffarme Klärschlämme dürfen künftig noch auf Böden aufgebracht werden.

Klärschlämme machen rund 2 bis 3 Prozent der in der Bundesrepublik jährlich eingesetzten rund 40 Millionen Tonnen Düngemittel aus. Rund 2,3 Millionen Tonnen kommunale Klärschlämme (Trockensubstanz) fallen pro Jahr in Deutschland an, von denen etwa 40 Prozent – ca. 900 000 Tonnen – in der Landwirtschaft verwertet werden. Auch sie müssen künftig weitgehend in Abfallverbrennungs- bzw. mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen schadlos beseitigt bzw. im Rahmen der Mitverbrennung in industriellen Prozessen genutzt werden. Dies wird sich, wie auch die Schadstoffreduzierung in den übrigen Düngemitteln, nicht von heute auf Morgen umsetzen lassen. Deshalb schlägt das Konzept Übergangsregelungen von bis zu fünf Jahren vor.

Die gemeinsamen Vorschläge beider Ministerien sollen in den kommenden Monaten breit diskutiert und die Ergebnisse der Debatte in der nächsten Legislaturperiode im Abfall- und Düngemittelrecht umgesetzt werden.

Grundlage für dieses Konzept ist der Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern vom Juni vergangenen Jahres. Darin wurde festgestellt, dass der Einsatz von Düngemitteln nicht zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Boden führen darf.

Media Contact

Michael Schroeren BMU Pressedienst

Weitere Informationen:

http://www.verbraucherministerium.de/

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