Nitrofen in Bio-Produkten / Wie groß ist die Gefahr für den Verbraucher?

In verschiedenen Bio-Produkten konnten Rückstände des Pflanzenschutzmittels Nitrofen nachgewiesen werden. Aus Tierversuchen ist bekannt, dass diese Substanz krebserregend sein und zu Lungenmissbildungen bei Embryonen führen kann. Rückstände wurden in Puten- und Hähnchenfleisch sowie in Wurstwaren und Eiern festgestellt. Der Wirkstoff stammt aus belastetem Weizen, der als Geflügelfutter an 120 Biobetriebe in fünf Bundesländern abgegeben wurde. Der Weiterverkauf von Produkten aus diesen Betrieben ist umgehend untersagt worden. Die Ursache für die Belastung des Weizens ist noch unbekannt.

In der Europäischen Union ist die Anwendung von Nitrofen als Unkrautbekämpfungsmittel seit 1988 verboten. Aufgrund des langjährigen Verbots wird in den meisten Lebensmittellabors auf einen standardmäßigen Nitrofen-Test verzichtet.

Die Rückstände wurden bekannt, als ein niedersächsischer Bio-Putenerzeuger sein Fleisch auf Nitrofen untersuchen ließ. Der Mäster wandte sich mit seinem positiven Befund umgehend an die Bundesanstalt für Fleischforschung (BAFF) in Kulmbach, die seine Ergebnisse bestätigte. Nach Angaben von Professer Karl-Otto Honikel von der BAFF „hat der Landwirt damit genau das getan, was man von einem Lebensmittelhersteller erwarten kann“. Das belastete Fleisch wurde umgehend vernichtet und gelangte nicht in den Handel. Auch in den Labors des Babykost-Herstellers Hipp fanden sich Spuren von Nitrofen im angelieferten Geflügelfleisch. Nach Angaben der Firma wurde der Erzeuger direkt benachrichtigt und die Ware zurückgesandt.

Die BAFF hat im aktuellen Fall im untersuchten Putenfleisch Werte zwischen 0,08 und 0,4 Milligramm Nitrofen pro Kilogramm nachgewiesen. Die Rückstandshöchstmengenverordnung schreibt für diesen Stoff eine allgemeine Höchstmenge von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel vor. Dieser Grenzwert ist laut Honikel jedoch sehr niedrig angesetzt. Deshalb geht Dr. Irene Lukassowitz, Pressesprecherin vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV) in Berlin „von einem sehr geringen Risiko für den Verbraucher aus. Es besteht aber ein Restrisiko, insbesondere für Schwangere und Kleinkinder“, so die Expertin.

Unklar ist zurzeit, ob beziehungsweise wie viele belastete Lebensmittel in den Handel gelangt sind. Eine pauschale Verurteilung von Öko-Produkten ist aufgrund der wissenschaftlichen Sachlage nicht zu rechtfertigen. Allerdings müssen die Ursachen dieses Vorfalls vollständig geklärt werden, um das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen.

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Harald Seitz V.i.S.d.P. aid-PresseInfo

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