Globales Abkommen über pflanzengenetische Ressourcen in Kraft getreten

Das internationale Abkommen über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft ist heute in Kraft getreten.

Dies hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) heute mitgeteilt. Bislang haben 55 Staaten das Abkommen ratifiziert.

Der rechtlich bindende Vertrag dient der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen, die für die Ernährung der Weltbevölkerung unentbehrlich sind, so die FAO. Ausserdem sollen Entwicklungsländer gleichberechtigt an den Chancen, die aus der Nutzung pflanzengenetischen Materials entstehen, teilhaben können.

Genetische Vielfalt wird benötigt, um auf zukünftige Herausforderungen wie Klimawandel, Schädlinge und Pflanzenkrankheiten reagieren zu können.

„Das Abkommen markiert den Beginn einer neuen Ära,“ sagte FAO-Generaldirektor Jacques Diouf. „Die Menschheit muss den Genpool schützen und weiterentwickeln, der für die Landwirtschaft unbedingt benötigt wird. Das Abkommen bietet den Unterzeichnerstaaten, Bauern und Pflanzenzüchtern ein multilaterals System, das den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen von 35 Nahrungs- und 29 Tierfutterpflanzen regelt.“

Die biologische Vielfalt ist zunehmend durch die Modernisierung der Landwirtschaft, das Bevölkerungswachstum und die veränderten Ernährungsgewohnheiten bedroht, was zu Generosion und genetischer Gleichförmigkeit führt, so die FAO.

Von den bekannten mehr als 10 000 essbaren Pflanzen werden nur rund 150 für die menschliche Nahrung verwendet. Reis, Weizen, Mais und Kartoffeln decken allein rund 60 Prozent des Nahrungsbedarfs ab. Die FAO schätzt, dass seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts rund drei Viertel der genetischen Vielfalt landwirtschaftlich genutzter Pflanzen verloren gegangen sind.

Genetische Gleichförmigkeit macht Pflanzen anfälliger für Schädlinge. Zu welchen Folgen dies führen kann, zeigt das Beispiel der Banane. Die derzeit größte Bedrohung für den kommerziellen Bananenanbau ist eine Blattfleckenkrankheit, der inzwischen weltweit verbreitete «Schwarze Sigatoka-Pilz». Er kann die Ernte um ein Drittel bis zur Hälfte reduzieren. Die fünf wichtigsten kommerziellen Bananensorten stammen nur von einer Sorte ab.

Der Zugang von Bauern, Pflanzenzüchtern und Forschern zu pflanzengenetischen Ressourcen wird durch das Abkommen in Zukunft wesentlich vereinfacht. Um Zuchtmaterial aus verschiedenen Ländern zu erhalten, müssen Pflanzenzüchter und Wissenschaftler in Zukunft keine teuren bilateralen Verträge mehr schliessen; ein grösseres Reservoir an pflanzengenetischem Material ist damit leichter zugänglich. Wird das genetische Pflanzenmaterial in vermarkteten Produkten verwendet, soll ein Teil der Einnahmen in einen Fonds zur Unterstützung des Abkommens fliessen.

Durch einen besseren Austausch von Informationen und den Transfer von Technologien sollen die Entwicklungsländer dabei unterstützt werden, eigene Kapazitäten im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen aufzubauen.

Erstmals wird mit dem Abkommen auch der Züchtungsbeitrag von Bauern vor allem aus Entwicklungsländern anerkannt und ihnen eine gleichberechtige Teilhabe an den Vorteilen der Nutzung pflanzengenetischen Materials zugestanden.

Die weltweit wichtigsten Genbanken mit rund 600 000 Mustern werden in das multilaterale System des Internationalen Abkommens eingegliedert und stehen damit allen Unterzeichnerstaaten zur Verfügung.

Media Contact

Erwin Northoff FAO

Weitere Informationen:

http://www.fao.org

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